Freitag, 28. Oktober 2022

 

1868 – Baden verboten

Der Rhein lädt in seiner Idylle zum Baden ein, aber er hat durch seine Fleißgeschwindigkeit und Stromschnelle sehr tückische Bereiche, so dass die Unfallgefahr sehr hoch ist. Zusätzlich unterlag das Baden früher auch strengen Bestimmungen. Vermutlich aus moralischen Aspekten durften  Badeanstalten nicht in der Nähe von Ortschaften liegen und Nackt-Baden war noch unzulässiger. Aber natürlich wollte sich mancher in diese Idylle nicht davon abschrecken lassen.

Wir sehen hier, dass aber die Staatsmacht auch auf der Hut ist. Wo haben die Damen wohl ihre Geldbörse, um den Nassauer Schutzmann ein Strafgeld zu bezahlen. Der Schutzmann mit dem Notizbuch trägt schon den neuen preußischen Helm, die 1866 eingeführte „Pickelhaube“. Der Kollege neben ihm noch die um 1843 eingeführte ältere Ausführung mit der höheren Helmglocke. 

 

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