1630 - Weinausschank nur aus eigenem Anbaugebiet
Im Jahre 1630 wollten wieder einmal die Zisterziensermönche des Klosters Eberbach ihren Wein in Kiedrich verkaufen. Aber wohl schon damals waren die Kiedricher auf ihre Eigenständigkeit bedacht, stoppten den Ochsenkarren, spannten den Ochsen aus, drehten den Karren um und zwangen die Mönche nach langem Disput zur Heimfahrt.
Dieses Vorkommnis hatte seinen Ursprung in
einer auf den Karl den Großen zurückgehenden Vorschrift, dass nur Wein aus den
eigenen Weinbergen im Weinausschank des Ortes ausgeschenkt werden dürfe, sein
denn man habe keinen. Es war ein reines Schutzgesetz – Kartellrecht wurde damals
ganz anders verstanden. Die Regel gilt teilweise heute noch auf den rheingauer
Weinfesten.
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