1450 - Raubritter
Ritter hatten als
Gegenleistung für ihr Lehen dem Kaiser Kriegsdienste zu leisten. In erklärten Fehden
sich eines anderen Ritters Burg und Einflussgebiet zu bemächtigen, galt als
ritterliches Leben, Totschlag und Raub waren unter diesem erklärten Fehde-Zustand
erlaubt. Erst im Landfrieden von 1495 (Reichstag zu Worms) wurden Fehden verboten.
Als im 12 und 13. Jahrhundert zunehmend die Geldwirtschaft die Naturalwirtschaft – Haupteinnahme der Ritter - ersetzte, verarmten manche Rittergeschlechter des niederen Adels. Man suchte neue Einnahmequellen - Straßenraub oder auch Raubzüge zur Plünderung von Städten bzw. ganzen Gegenden. Das verherrlichte Ritterleben nahm einen bitteren Weg. Erst als die Landesherren, Kaiser und Könige, oder die aufstrebenden Städte dagegen mit Waffengewalt einschritten, fand dieses Unwesen im 16. Jahrhundert ein Ende.
Auch im Rheingau gab es Raubrittertum. Besonders werden die Ritter Philipp von Hohenfels auf Reichenstein (sein Sohn Dietrich, wohl noch intensiver) und Waldeck auf Sooneck erwähnt, deren Burgen mehrfach zerstört wurden. Des Weiteren liest man vom Pfalzgraf Ludwig der Strenge und den Rittern von Rüdesheim aus der Brömserburg im Bunde mit dem Grafen von Sponheim. Gefährdet waren vor allem die Kaufmannszüge, wenn sie in Wäldern Hohlwege durchfuhren. Die Ritter trugen an den Schilden nicht mehr ihre sonst gern gezeigten Wappen. Auch die armen Mönche verspotte man nur zu gerne.
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