1450 - Gericht in Eltville
Der Vicedom vertrat den Erzbischof im Rheingau in allen Gerichts- und Verwaltungsangelegenheiten. Die erste Instanz war das Schöffengericht unter dem Vorsitz des jeweiligen Schultheiß. Üblicherweise saßen sieben Schöffen bei; in Eltville 14, weil man auch die Aufgaben einer höheren Instanz wahrnahm. Da in Eltville erstmals 1165 Schultheiße erwähnt werden, darf man annehmen, dass es da auch schon ein Gericht gab. Zivilrecht wurde im Schöffengericht abgehandelt, in Eltville gab es hierfür seit 1351 auch einen Oberhof als zweite Instanz. Strafsachen wurden anscheinend unterschiedlich gehandhabt. Die Unterlagen darüber sind nicht so aussagekräftig. Die leichteren Vergehen haben wohl auch die niederen Instanzen behandelt. Später spricht man bei den schweren Vergehen vom Hoch- oder Blutgericht. Das „Frevelgericht“ für die leichteren Dinge wurde dreimal im Jahr abgehalten. Das „Hochgericht“ fand mit dem Landtag zusammen statt.
Es gab
auch Freiheitsstrafen, aber nicht im Sinne einer Resozialisierung. Eine Strafe
der Verbannung konnte sich auf eine Region oder in ein Kloster oder auf eine
Insel beziehen. Geldstrafen wurden wohl wenig ausgesprochen und dienten dem
Schadensausgleich oder der Genugtuung. Todesstrafen wurden meist bei Mord,
Raub, Brandstiftung und Vergewaltigung verhängt. Aber auch hier war es möglich
sich „freizukaufen“. Als Leibestrafe konnte auch eine Verstümmelung erfolgen.
Man durfte
einer Person am Pranger kein Leid zufügen, sondern sie nur mit weichen
Lebensmitteln bewerfen und sich über sie lustig machen. Eigentlich war man dann
aus der Gesellschaft verstoßen, aber andererseits wurde die Strafe auch als
unterste Stufe einer Strafe gerne eingesetzt.
Die
schönen Figuren stammen zum allergrößten Teil von Hans Jörg Stoll. Aus
irgendeinem Grund hatte ich manche Figur doppelt, also wurden es etwas mehr
Spitzbuben. So etwas Schönes kann man doch nicht im Zinnsarg lassen.
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