1868 – Baden verboten
Der Rhein
lädt in seiner Idylle zum Baden ein, aber er hat durch seine
Fleißgeschwindigkeit und Stromschnelle sehr tückische Bereiche, so dass die
Unfallgefahr sehr hoch ist. Zusätzlich unterlag das Baden früher auch strengen
Bestimmungen. Vermutlich aus moralischen Aspekten durften Badeanstalten nicht in der Nähe von
Ortschaften liegen und Nackt-Baden war noch unzulässiger. Aber natürlich wollte
sich mancher in diese Idylle nicht davon abschrecken lassen.
Wir sehen
hier, dass aber die Staatsmacht auch auf der Hut ist. Wo haben die Damen wohl
ihre Geldbörse, um den Nassauer Schutzmann ein Strafgeld zu bezahlen. Der
Schutzmann mit dem Notizbuch trägt schon den neuen preußischen Helm, die 1866
eingeführte „Pickelhaube“. Der Kollege neben ihm noch die um 1843 eingeführte ältere
Ausführung mit der höheren Helmglocke.
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